Datenschutzinformation Baustellenkameras


Zu welchem Zweck werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? 

Die CA Immo Gruppe speichert und verarbeitet Videomaterial aus dem Betrieb von Kameras auf den Baustellen der CA Immo, einerseits um der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere Mieter/Mietinteressenten, über den Baufortschritt zu informieren, andererseits um nach Baufertigstellung Einzelbilder zur Erstellung des Zeitraffers bis Projektende (z.B. für Vermarktungszwecke) erstellen zu können. Die Aufnahmen der Baustellenkameras erfolgen in einer groben Granularität/Auflösung und aus großer Entfernung, sodass weder Personen noch Fahrzeuge herangezoomt und damit leicht identifizierbar sind.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden ihre personenbezogenen Daten verabreitet?

Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses von CA Immo gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO. Das berechtigte Interesse von CA Immo liegt darin, die interessierte Öffentlichkeit zu informieren und einen Zeitrafferfilm für z.B. Vermarktungszwecke herzustellen.

An wen gibt CA Immo ihre personenbezogenen Daten weiter? 

Die Daten werden im Konzern nur soweit ausgetauscht, dass Management Gesellschaften die operative Geschäftsbesorgung erledigen können, sowie aufgrund der zentralisierten IT und im Zuge der Revision. Die Daten werden an externe IT Dienstleister (Betreiber der Baustellenkamera) sowie ggf. an Behörden, Rechtsvertreter & Notare und Gerichte weitergeleitet. Besucher der jeweiligen Baustellen-Webseite bekommen nur stündliche Standbilder bzw. einen Zeitrafferfilm daraus zu sehen.

Wie lange bewahrt CA Immo ihre personenbezognen Daten auf? 

Die CA Immo Gruppe bewahrt das Videomaterial der Baustellenkameras bis 12 Monate nach Baufertigstellung auf.

Welche Rechte haben Sie im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezognen Daten? 

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-VO 2016/679) räumt Ihnen als Betroffene gewisse Rechte ein, auf welche wir Sie im Folgenden hinweisen. Bitte beachten Sie, dass diese einander ergänzen, sodass Sie etwa nur entweder die Berichtigung bzw Vervollständigung Ihrer Daten oder deren Löschung verlangen können.

Widerruf der Zustimmung

Im Falle, dass CA Immo aufgrund von Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO) Ihre personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet, sind Sie berechtigt, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dadurch wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft zur Herkunft, zu den Kategorien, zur Speicherdauer, zu den Empfängern, zum Zweck der zu Ihrer Person von CA Immo verarbeiteten Daten und zur Art ihrer Verarbeitung verlangen.

Recht auf Berichtigung und Löschung

Falls CA Immo Daten zu Ihrer Person verarbeitet, die unrichtig oder unvollständig sind, können Sie deren Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Sie können weiters die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen.

Widerspruchsrecht

Auch wenn die Daten zu Ihrer Person richtig und vollständig sind und von CA Immo rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie der Verarbeitung dieser Daten widersprechen. Dies aber nur in besonderen, von Ihnen zu begründenden Situationen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie können die von CA Immo zu Ihrer Person verarbeiteten Daten, die CA Immo selbst von Ihnen erhalten hat, in einem von CA Immo bestimmten, maschinenlesbaren Format erhalten oder CA Immo mit der direkten Übermittlung dieser Daten an einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger CA Immo dies aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein unvertretbarer Aufwand noch gesetzliche oder sonstige Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen seitens CA Immo oder dritter Personen entgegen stehen.

Beschwerderecht

Schließlich sind Sie berechtigt, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (EU-VO 2016/679) verstößt.

An wen können Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte wenden? 

Zur Geltendmachung der vorgenannten Rechte wenden Sie sich bitte schriftlich (per Brief an die CA Immo Niederlassung Ihrer Wahl [hier] oder E-Mail) an das CA Immo Datenschutz-Koordinationsteam (dsb@caimmo.com)

Wie können Sie Kontakt zum Datenschutzbeauftragten von CA Immo aufnehmen?

Der Datenschutzbeauftragte ist wie folgt zu erreichen: dsb@caimmo.com