Datenschutzinformation Videoüberwachung


Der Verantwortliche hat in bestimmten Bereichen von Grundstücken, die seinem Hausrecht unterliegen ("Objekte"), eine Videoüberwachung installiert. Eine Liste der betroffenen Adressen und der überwachten Bereiche finden Sie unter "Liste der Verantwortlichen" (im Folgenden „überwachter Bereich“).

Im Rahmen dieser Videoüberwachung werden personenbezogene Daten von Personen im überwachten Bereich erfasst. Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zu dieser Datenverarbeitung.

Diese Datenschutzinformation beschreibt die Videoüberwachung in einer Vielzahl von Objekten, welche von unterschiedlichen Gesellschaften der CA Immo Gruppe betrieben werden. Grundsätzlich ist daher der Verantwortliche je nach Objekt unterschiedlich. 

Den Verantwortlichen für die Überwachung des jeweiligen Objekts und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der "Liste der Verantwortlichen" (im Folgenden „Verantwortlicher“). 

Sie erreichen uns unter dsb@caimmo.com.

Der Verantwortliche erhebt folgende personenbezogene Daten durch Bildaufnahmen mittels Videokameras. Hinsichtlich des Umfangs gilt hierfür generell:

  • Grundsätzlich kann die Videoüberwachung die Zugangswege, Gemeinschaftsräume und -flächen sowie Parkflächen umfassen. Auch Türklingelkameras können betroffen sein. Flächen, die unseren Mietern zugeordnet sind, oder öffentliche Flächen (ab etwa 0,5 Meter von der Außenseite des Objekts) sind in der Regel nicht betroffen. Bereiche, die die Privatsphäre oder höchstpersönliche Umstände betreffen, wie Umkleidekabinen oder Toiletten, werden nicht überwacht.

  • Wenn Kameras unvermeidlich den Arbeitsplatz von Mitarbeitern erfassen, erfolgt keine Auswertung zur Überwachung dieser Mitarbeiter. In solchen Fällen ergreifen wir jeweils im Einzelfall zusätzliche Schutzmaßnahmen. Wenn Sie Fragen zu den Schutzmaßnahmen in Ihrem Objekt haben, wenden Sie sich bitte an dsb@caimmo.com.

  • Wir werten die Bilder nicht technisch aus, insbesondere verwenden wir diese nicht für eine automatisierte Gesichtserkennung. Wir verwenden Ihre Daten nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO.

  • Sie sind uns gegenüber grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen. Es kann jedoch sein, dass Sie ohne die Bereitstellung dieser Daten unsere Gelände nicht betreten können. Wir erheben die Daten direkt bei Ihnen.
  • Sofern nicht explizit in dieser Datenschutzerklärung oder vor Ort anderweitig beschrieben, zeichnen wir keinen Ton auf.

  • Bitte beachten Sie, dass für die jeweiligen Objekte separate Datenschutzinformationen existieren, die möglicherweise weitere lokale Besonderheiten enthalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dsb@caimmo.com.

  • Grundsätzlich leiten wir die Videoüberwachungsdaten nicht in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes weiter. Sollte es dennoch zu einer Weiterleitung kommen, ergreifen wir geeignete Schutzmaßnahmen, wie den Abschluss von Standardvertragsklauseln. In solchen Fällen werden wir Sie gesondert informieren.

Die mit der konkreten Videoüberwachung verfolgten Zwecke finden Sie unter Liste der Verantwortlichen. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu den unterschiedlichen Zwecken, den verarbeiteten Daten, der jeweiligen Rechtsgrundlage, Speicherdauer und eventueller Datenweitergaben.

2.1. Objektsicherung

Verarbeitete Daten

ZweckeRechtsgrundlageSpeicherdauer
  • Bilddaten der Betroffenen, wie Aussehen, Verhalten, körperliche Merkmale, gegebenenfalls Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Ort der Bildaufnahme (Räumlichkeit, Standort der Kamera)
  • Wenn nicht ausschließlich eine Echtzeitüberwachung vorliegt, wird ferner der Zeitpunkt der Bildaufnahme (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufnahme) erhoben.
  • Es ist möglich, dass sich aus den Bilddaten mittelbar Merkmale ergeben, welche Hinweise auf besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten (z.B. Gipsarm, Anstecker mit Meinungs- oder Zugehörigkeitsäußerung). Eine solche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist nicht beabsichtigt.
  • Die Videoüberwachung erfolgt zur Sicherung von Gebäuden, Tiefgaragen und sonstigen Objekten, die dem Verantwortlichen zuzuordnen sind. Dies erfolgt durch die abschreckende Wirkung und um Straftaten oder Rechtsverletzungen dokumentieren zu können.
Das überwiegende berechtigte Interesse an der Erreichung dieses Zwecks (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO); bzw. das Erfordernis der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art 6 Abs 1 lit f, Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO).

Die Bildaufnahmen werden grundsätzlich für einen Zeitraum von höchstens 72 Stunden gespeichert und danach gelöscht. Zu einer längeren Aufbewahrung kann es im Einzelfall kommen, wenn die Bildaufnahmen zur Verfolgung von Rechtsverletzungen, Geltendmachung, Ausübung oder Verfolgung von Rechtsansprüchen oder zu Schutz- oder Beweissicherungszwecken benötigt werden (siehe unten unter "Auswertung im Anlassfall")

Bei Echtzeitüberwachungen werden die Bilddaten nicht dauerhaft gespeichert. Aus technischen Gründen kann es zu einer kurzen Zwischenspeicherung von einigen Sekunden kommen. Ob eine Echtzeitüberwachung vorliegt, können Sie in der Liste der Verantwortlichen nachsehen.

Übermittlung an Dritte

  • In einigen Objekten haben wir Dienstleister mit der Überwachung der Videoaufzeichnungsdaten beauftragt oder setzen diese ein, um die Videoüberwachungssysteme bereitzustellen. Dies können etwa Wachdienste sein, bei welchen die Kameras aufgeschaltet sind, oder IT-Dienstleister.
  • Facility Manager: In einigen Objekten übernimmt die Auswertung bzw. Überwachung der Videoüberwachungsdaten der jeweilige Hausverwalter / Facility Manager. Dieser wird gegebenenfalls als gemeinsamer Verantwortlicher mit uns tätig. Wo dies der Fall ist, können Sie der jeweiligen konkreten Objektdatenschutzinformation entnehmen.
  • Die Daten können im Anlassfall an weitere Dritte weitergegeben werden, wie unten unter "Auswertung im Anlassfall" beschrieben.

Die konkreten Dritten können Sie den Objektdatenschutzinformationen oder der Liste der Verantwortlichen entnehmen. 

Drittstaatentransfers

Ein Drittstaatentransfer findet nicht statt. 

2.2. Zutrittskontrolle

Verarbeitete DatenZweckeRechtsgrundlageSpeicherdauer
  • Bilddaten der Betroffenen, wie Aussehen, Verhalten, körperliche Merkmale, gegebenenfalls Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Ort der Bildaufnahme (Räumlichkeit, Standort der Kamera)
  • Wenn nicht ausschließlich eine Echtzeitüberwachung vorliegt, wird ferner der Zeitpunkt der Bildaufnahme (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufnahme) erhoben.
  • Es ist möglich, dass sich aus den Bilddaten mittelbar Merkmale ergeben, welche Hinweise auf besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten (z.B. Gipsarm, Anstecker mit Meinungs- oder Zugehörigkeitsäußerung). Eine solche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist nicht beabsichtigt.
  • Zur Zutrittskontrolle
  • Zur Prüfung, Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das überwiegende berechtigte Interesse an der Erreichung der genannten Zwecke (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO). 

Die Bildaufnahmen werden grundsätzlich für einen Zeitraum von höchstens 72 Stunden gespeichert und danach gelöscht. Zu einer längeren Aufbewahrung kann es im Einzelfall kommen, wenn die Bildaufnahmen zur Verfolgung von Rechtsverletzungen, Geltendmachung, Ausübung oder Verfolgung von Rechtsansprüchen oder zu Schutz- oder Beweissicherungszwecken benötigt werden (siehe unten unter "Auswertung im Anlassfall")

Bei Echtzeitüberwachungen werden die Bilddaten nicht dauerhaft gespeichert. Aus technischen Gründen kann es zu einer kurzen Zwischenspeicherung von einigen Sekunden kommen. Ob eine Echtzeitüberwachung vorliegt, können Sie in der Liste der Verantwortlichen nachsehen.

Übermittlung an Dritte

  • In einigen Objekten haben wir Dienstleister mit der Überwachung der Videoaufzeichnungsdaten beauftragt, oder setzen diese ein, um die Systeme bereitzustellen. Dies können etwa Wachdienste sein, bei welchen die Kameras aufgeschaltet sind, oder IT-Dienstleister.
  • Facility Manager: In einigen Objekten übernimmt der jeweilige Hausverwalter / Facility Manager die Auswertung bzw. Überwachung der Videoüberwachungsdaten. Dieser wird gegebenenfalls als gemeinsamer Verantwortlicher mit uns tätig. Wo dies der Fall ist, können Sie der jeweiligen konkreten Objektdatenschutzinformation entnehmen.
  • Die Daten können im Anlassfall an weitere Dritte weitergegeben werden, wie unten unter "Auswertung im Anlassfall" beschrieben.

Die konkreten Dritten können Sie den Objektdatenschutzinformationen oder der Liste der Verantwortlichen entnehmen. 

Drittstaatentransfers

Ein Drittstaatentransfer findet nicht statt. 

2.3. Klingelkamera

Das Objekt verfügt über eine Klingelkamera, die nur bei Betätigung der Klingel aktiviert wird und sich nach einer kurzen Dauer automatisch abstellt. Es besteht weder eine Verbindung zum Internet, noch wird das Bildmaterial länger als technisch notwendig gespeichert. Die Kamera ist lediglich auf den Nahbereich des Eingangs ausgerichtet. Das Bildmaterial, das über die Kamera übermittelt wird, wird lediglich vom Empfangspersonal und dem Mieter, bei welchem Sie geklingelt haben, gesehen.

Bitte beachten Sie: In einigen Objekten wird eine Klingelkamera nicht durch uns, sondern durch die Mieter selbst betrieben. Diese sind dann eigenständige Verantwortliche. Wenden Sie sich für die entsprechende Datenverarbeitung bitte direkt an die Mieter. Diese Erklärung gilt jeweils für die Fälle, in denen durch die Objektdatenschutzinformation auf Sie verwiesen wird.

Verarbeitete DatenZweckeRechtsgrundlageSpeicherdauer
  • Bildmaterial vom Eingangsbereich des Objekts, welche vom Bildausschnitt der Kamera erfasst wird, einschließlich der hiervon erfassten Person/en.
  • Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten).
  • Zusätzlich kann eine Tonübertragung stattfinden (etwa, um nach dem Zweck des Besuches zu fragen).
  • Datum, Ort und Uhrzeit.
  • Identifizierung des Besuchers; und
  • Zugangsgewährung zum Gebäude.
Das überwiegende berechtigte Interesse an der Erreichung der genannten Zwecke (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO). Hinsichtlich der videogestützten Türöffnerfunktion erfolgt keine dauerhafte Speicherung. Eine kurze Zwischenspeicherung von einigen Sekunden ist aus technischen Gründen möglich.

Übermittlung an Dritte

Das Bildmaterial, das über die Kamera übermittelt wird, wird lediglich vom Empfangspersonal von Drittdienstleistern eingesehen. Weder die das Objekt betreibende CA Immo-Konzerngesellschaft noch der Property Manager oder Facility Manager erlangen hiervon Kenntnis. Der Empfang wird nicht vom Mieter besetzt, so dass der Mieter das Material ebenso wenig sieht. Die Klingelkamera wird durch das Objekt betreibende CA Immo-Konzerngesellschaft bereitgestellt. Die Installation der Klingelkamera dient der Identifizierung des Besuchers und der Zugangsgewährung zum Gebäude. 

Drittstaatentransfers

Ein Drittstaatentransfer findet nicht statt. 

2.4. KFZ-Kennzeichenerfassung bei der Parkraumbewirtschaftung

In einigen unserer Objekte haben wir in unserer Parkraumbewirtschaftung eine Kennzeichenerfassungsanlage. Diese erfasst bei Ein- und Ausfahrt die KfZ-Kennzeichen mittels einer Bilderkennung. In welchen Objekten dies der Fall ist, können Sie den Objektdatenschutzinformationen oder der Liste der Verantwortlichen entnehmen.

Das Kennzeichenerfassungssystem erstellt lediglich einzelne Bildsequenzen (keine Videos), welche die Kfz-Kennzeichen automatisiert erfassen und systemseitig auf eine hinterlegte Zugangsberechtigung abgleichen.

Bei der Kennzeichenerfassung gibt es zwei Verfahrensweisen: 

  • Parkplatzzuweisung mit Kfz-Kennzeichenerfassung: In einigen Fällen verwalten wir bzw. unsere Vertragspartner (wie der Facility Manager), die Kennzeichen. Jeder Mieter hat eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen. Für diese kann er uns die zugangsberechtigten Kennzeichen angeben. Diese werden dann durch uns im System hinterlegt.
  • Kontingentierung: In anderen Fällen haben Mieter ein bestimmtes Kontingent an Parkplätzen. Sie haben dann eigenständigen Zugriff auf das System und können selbstständig die Kennzeichen eingeben und verwalten. Wir, bzw. unsere Vertragspartner (wie der Facility Manager), stellen und warten dann lediglich das System, bzw. die App. In diesem Fall sind wir als Auftragsverarbeiter für unseren jeweiligen Mieter tätig. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten liegt dann in der Verantwortung des Mieters. Bitte wenden Sie sich für Informationen zur Datenverarbeitung direkt an den jeweiligen Mieter.

Wir nehmen grundsätzlich keinen Zugriff auf die Daten, sondern betreiben lediglich die Systeme. Lediglich bei Anlässen, wie z.B. einem Einbruch, werten wir die Daten aus, wie unten unter "Auswertung im Anlassfall" beschrieben.

Verarbeitete DatenZweckeRechtsgrundlage Speicherdauer
  • Zugangsrechte der Nutzer,
  • Kfz-Kennzeichen,
  • Zuordnung zu Mieter,
  • Name des Mieters,
  • Protokoll- und Dokumentationsdaten hinsichtlich des Parkraummanagements (z. B. die Ein- / Ausfahrt in den Park-raum) und dessen Plattform (wie Login, IP-Adresse, Zeitstempel, Geräte-ID, Betriebssystem).
  • Zugangsgewährung zum Gebäude.
Das überwiegende berechtigte Interesse an der Erreichung des genannten Zweckes (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO). 

Die im System gespeicherten Zugangsdaten bleiben gespeichert, bis unser Mieter uns anweist, diese zu löschen, oder alternativ der Mietvertrag endet, und eine Frist von 4 Jahren abgelaufen ist (Verjährungsfrist) 

Die Bilder der jeweiligen Ein- oder Ausfahrt werden maximal für einen Zeitraum von 72 Stunden gespeichert.

Herkunft der Daten

Wir erhalten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Parkraummanagement, wie etwa Kfz-Kennzeichen für die Zugangsberechtigung, von unseren Mietern.

Übermittlung an Dritte

  • In einigen Objekten setzen wir Dienstleister ein, welche die Kennzeichenerfassungssysteme stellen. Dies können etwa IT-Dienste sein.
  • Der kaufmännischen Objektverwalter / Property Manager ist organisatorisch nur in die Vertragsabwicklung involviert. Auf das System selbst hat er in der Regel keinen Zugriff, er pflegt aber initial die Daten in unseren Systemen ein. Wir sind mit dem Property Manager gemeinsame Verantwortliche.
  • In einigen Objekten übernimmt der jeweilige Hausverwalter / Facility Manager die Verwaltung. Dieser wird gegebenenfalls als gemeinsamer Verantwortlicher mit uns tätig. Wo dies der Fall ist, können Sie der jeweiligen konkreten Objektdatenschutzinformation entnehmen.
  • Die Daten können im Anlassfall an weitere Dritte weitergegeben werden, wie unten unter "Auswertung im Anlassfall" beschrieben.

Die konkreten Dritten können Sie den Objektdatenschutzinformationen oder der Liste der Verantwortlichen entnehmen. 

Drittstaatentransfers

Ein Drittstaatentransfer findet nicht statt. 

2.5. Auswertung im Anlassfall 

Im Anlassfall (z. B. beim Verdacht auf Straftaten, zur Verfolgung von Rechtsverletzungen, Geltendmachung, Ausübung oder Verfolgung von Rechtsansprüchen oder zu Schutz- oder Beweissicherungszwecken) werden die getätigten Bildaufnahmen ausgewertet. 

Bei der ersten Sichtung der Aufnahmen wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein relevanter Sachverhalt aufgezeichnet wurde. In diesem Fall wird ein Ausschnitt der betreffenden Sequenz erstellt, gesichert und die festgestellten Anhaltspunkte für z. B. eine Straftat werden weiterverfolgt. Je nach dem Ergebnis der Auswertung wird der Fall geschlossen oder etwaige Maßnahmen eingeleitet. Zeigt das Bildmaterial keinen relevanten Sachverhalt, wird es gelöscht.

Das Videomaterial wird auf einer CD/DVD/einem vergleichbarem Speichermedium so lange wie erforderlich aufbewahrt und dann gelöscht. Die aufzubewahrenden Aufnahmen werden gekennzeichnet, sodass diese nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die Speicherung und Auswertung werden protokolliert.

Bei Echtzeitüberwachungen erfolgt grundsätzlich weder eine Auswertung im Anlassfall noch eine Offenlegung von Bilddaten an Dritte.

In Anlassfällen werden entsprechend vordefinierter Kriterien sowie dem Ermessen der Beteiligten weitere Personen(gruppen) in die Verarbeitung einbezogen, wenn dies zur sinnvollen Behandlung bzw. Eskalation des jeweiligen Vorfalls sinnvoll erscheint.

Verarbeitete DatenZweckeRechtsgrundlageSpeicherdauer
  • Sämtliche obengenannten Daten,
  • Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar,
  • Rolle der Betroffenen (z. B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar.
  • Zur Prüfung, Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das überwiegende berechtigte Interesse an dem Erfordernis der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung unseres Hausrechtes (Art 6 Abs 1 lit f, Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO). 

Stellt die zuständige Person fest, dass die Aufnahmen ungeeignet sind, um die aufgenommene Situation näher beurteilen zu können, dann werden diese gelöscht. Die Löschung erfolgt ehestmöglich, spätestens aber innerhalb von 72 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass die Aufnahmen nicht länger benötigt werden.

In anderen Fällen werden die Aufnahmen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, inklusive einer etwaigen Zwangsvollstreckung, gespeichert.

Alternativ bis zum Erreichen der Verjährungsfristen.

Bei Ansprüchen, welche die Regelverjährung auslösen, sind dies üblicherweise 4 Jahre.

Kommen Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, in Betracht, ist die Verjährungsfrist 10 Jahre. 

Herkunft der Daten

Wir können gegebenenfalls Informationen, wie beispielsweise die Identität von Personen, von Dritten, wie etwa unseren Mietern, erhalten.

Übermittlung an Dritte

  • Mieter/Pächter oder von einem Vorfall (wie etwa einem Schadensfall) betroffene Besucher des Gebäudes oder der Parkflächen.
  • Rechtsvertreter und sonstige Dienstleister, die im Zuge der Aufklärung bzw. Rechtsverfolgung beigezogen werden.
  • In einigen Objekten haben wir Dienstleister mit der Überwachung der Videoaufzeichnungsdaten beauftragt. Dies können etwa Wachdienste sein, bei welchen die Kameras aufgeschaltet sind.
  • Der Facility Manager übernimmt häufig die erste Auswertung der Videoüberwachungsdaten. Wir sind mit dem Facility Manager gemeinsame Verantwortliche.
  • Der kaufmännische Objektverwalter / Property Manager, wenn eine Eskalierung an diesen erforderlich scheint. Wir sind mit dem Property Manager gemeinsame Verantwortliche.

Drittstaatentransfers

Ein Drittstaatentransfer findet nicht statt. 

Neben den oben unter den jeweiligen Verarbeitungstätigkeiten genannten Dritten können wir die Daten im Einzelfall, sofern dies nötig werden sollte, auch an folgende Empfänger weitergeben:

  • zuständige Behörden bzw. zuständige Gerichte und sonstige Verfahrensbeteiligte, wie etwa Gutachter oder Rechtsbeistände (zur Sicherung von Beweisen in Strafsachen)
  • Gerichte und sonstige Verfahrensbeteiligte, wie etwa Gutachter oder Rechtsbeistände (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen)
  • Versicherungen und sonstige Verfahrensbeteiligte, wie etwa Gutachter oder Rechtsbeistände (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen)

Soweit die Videoüberwachung technisch von einem Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführt wird, ist dies unter Liste der Verantwortlichen angegeben.

Bei Echtzeitüberwachungen erfolgt grundsätzlich weder eine Auswertung im Anlassfall noch eine Offenlegung von Bilddaten an Dritte. Soweit eine Sicherheitsfirma eingesetzt wird, die für uns die Monitore beobachtet, wird dies unter Liste der Verantwortlichen bekanntgegeben.

Sie haben als betroffene Person folgende Rechte in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer Daten:

Recht auf Widerruf der Einwilligung

Sofern wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten, sind Sie berechtigt, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerrufs werden wir diese Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die Verarbeitung ist aus anderen Rechtsgründen erforderlich und zulässig. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten verlangen, insbesondere zur Herkunft und zu den Kategorien der verarbeiteten Daten, zur Speicherdauer, zu den Empfängern, welchen Ihre Daten offengelegt worden sind, zum Zweck und zur Art der Verarbeitung. Auf Verlangen stellen wir Ihnen eine Kopie der Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, zur Verfügung.

Wir weisen darauf hin, dass keine Auskunft zu erteilen ist, wenn dadurch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Verantwortlichen oder Dritter gefährdet sind.

Recht auf Berichtigung

Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig sind, können Sie deren Berichtigung oder Vervollständigung – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – verlangen.

Recht auf Löschung

Sie haben das Recht, von uns die Löschung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. 

Wir weisen darauf hin, dass ein Recht auf Löschung insbesondere dann nicht besteht, wenn wir die Daten verarbeiten, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen oder um Rechtsansprüche geltend machen, ausüben oder verteidigen zu können.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der von uns vorgenommenen Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, beispielsweise, wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit dieser Daten zu überprüfen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Wenn wir Daten von Ihnen verarbeiten, die Sie uns bereitgestellt haben, können Sie unter bestimmten Umständen verlangen, dass diese Daten Ihnen in einem maschinenlesbaren Format übermittelt werden. Sie können uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten an einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dies technisch machbar ist. 

Recht auf Beschwerde

Auch wenn wir uns bestmöglich um den Schutz und die Integrität Ihrer Daten bemühen, können Meinungsverschiedenheiten über die Art, wie wir Ihre Daten verwenden, nicht ausgeschlossen werden. Sie haben daher das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde zu erheben. Dies könnte unter anderem die Datenschutzbehörde an ihrem Wohnort oder an unserem Standort sein. 

Die für die CA Immobilien Anlagen AG zuständige Datenschutzbehörde ist die österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at. Für andere verantwortliche Gesellschaften (siehe Liste der Verantwortlichen) können Sie die Datenschutzbehörden der Auflistung in diesem Link entnehmen: https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/about-edpb/members_de

Wir würden es jedoch begrüßen, wenn Sie sich bei Fragen zu und Bedenken gegen unsere Verarbeitung Ihrer Daten zunächst an uns zu wenden, so dass wir gemeinsam eine Lösung finden können.

RECHT AUF WIDERSPRUCH

Auch wenn die Daten zu Ihrer Person richtig und vollständig sind und von uns rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie der Verarbeitung dieser Daten bei Vorliegen besonderer in Ihrer Person liegender Gründe jederzeit widersprechen. Ebenso können Sie jederzeit widersprechen, wenn Sie von uns Direktwerbung beziehen und diese in Zukunft nicht mehr erhalten möchten.

Falls Sie Fragen haben oder eines Ihrer Rechte ausüben wollen, wenden Sie sich bitte an dsb@caimmo.com.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzinformation von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen anzupassen. Wir werden Sie über wesentliche Änderungen im Umgang mit Daten informieren, indem wir Sie in angemessener Weise durch einen auffälligen Hinweis auf unserer Website oder über andere geeignete Kommunikationskanäle auf die Änderung aufmerksam machen. Bitte überprüfen Sie diese Datenschutzinformation in regelmäßigen Abständen. Sämtliche Änderungen treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft, sofern nicht anders angegeben.

Stand: April 2025