Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital


Im Zusammenhang mit dem von SOF-11 Klimt CAI S.à r.l. („Starwood“), eine Tochtergesellschaft der Starwood Capital Group, am 22.2.2021 als Bieterin veröffentlichten antizipierten öffentlichen Übernahmeangebot gemäß §§ 22 ff ÜbG („Übernahmeangebot“) und dem damit verbundenen Kontrollwechsel iSd Emissionsbedingung der Wandelschuldverschreibung 2017, war es notwendig, neben dem bestehenden bedingten Kapital gemäß § 4 (4) der Satzung der Gesellschaft auch auf das genehmigte Kapital als Quelle von Lieferaktien für die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen zurückzugreifen. 

Dieses Übernahmeangebot ist hier abrufbar.

Den Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gemäß §§ 171 Abs 1 iVm 153 Abs 4 AktG sowie die Information des Vorstands über die Umsetzung des bereits von der Hauptversammlung beschlossenen direkten Ausschlusses des umgekehrten Bezugsrechts bzw. Wiederkaufsrechts der Aktionäre im Zuge der Wiederausgabe eigener Aktien finden Sie hier:

Bericht des Vorstands