News
Ergebnis der Einladung zur Abgabe von Rückkaufsangeboten für Schuldverschreibungen
Nicht zur Verbreitung in oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien(s), Kanada(s), Japan(s), Irland(s) oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Belgien, Frankreich, Italien oder anderen Ländern, in denen die Veröffentlichung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, bestimmt.
Wien, 04. Februar 2020. CA Immobilien Anlagen AG („CA Immo“) hat am 16. Januar 2020 die Inhaber der in nachstehender Tabelle angeführten Schuldverschreibungen zur Abgabe von Angeboten zum Rückkauf von Schuldverschreibungen eingeladen. Der CA Immo wurden die in nachstehender Tabelle angegebenen Gesamtnennbeträge zum Rückkauf angeboten:
Emissionsbezeichnung | ISIN | Rückkaufkurs | Angebotener Gesamtnennbetrag |
1,875% CA Immo Anleihe 2016-2021 | AT0000A1LJH1 | 102,55% | 32.550.000 |
2,75% CA Immo Anleihe 2015-2022 | AT0000A1CB33 | 105,10% | 32.589.500 |
2,75% CA Immo Anleihe 2016-2023 | AT0000A1JVU3 | 107,10% | 33.379.000 |
Die Einladung zur Abgabe von Angeboten zum Rückkauf hatte sich ursprünglich auf ein Maximalvolumen von EUR 60.000.000 bezogen. Die CA Immo hat jedoch entschieden, keine Proratierung vorzunehmen und die angebotenen Gesamtnennbeträge zur Gänze anzunehmen.
Dieser Rückkauf von ausstehenden Schuldverschreibungen mit einer Verzinsung über den durchschnittlichen Finanzierungskosten der CA Immo stellt einen integralen Bestandteil der Optimierung der Finanzierungsstruktur dar, mit einer positiven Auswirkung auf das Fälligkeitsprofil sowie die durchschnittliche Laufzeit der Finanzverbindlichkeiten. Darüber hinaus erfolgt in Verbindung mit der zeitgleich emittierten Benchmark Unternehmensanleihe 2020-2027 mit einem Kupon von 0,875% eine Reduktion der durchschnittlichen Finanzierungskosten des Unternehmens.
Die Abwicklung, d.h. die Zahlung des Rückkaufpreises und die Ausbuchung der von CA Immo angenommenen Stücke der Schuldverschreibungen aus den Depots der Anleihegläubiger, wird voraussichtlich am 05. Februar 2020 stattfinden.
Hinweise und Beschränkungen:
Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an Personen, die diese Information rechtmäßigerweise erhalten dürfen. Sie richtet sich insbesondere nicht an U.S. Bürger, andere „U.S. Persons“ (im Sinne der Definition in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933) in der jeweils geltenden Fassung, oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Australien, Kanada, Japan, Irland, Belgien, Frankreich, Italien oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und darf nicht an solche Personen weiter gegeben werden. Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die oder Veröffentlichung in den USA bestimmt und darf nicht an U.S. Personen sowie an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA weitergegeben oder verteilt oder in ein anderes Land, in dem ihr Vertrieb oder ihre Veröffentlichung rechtswidrig wäre, verbracht oder dort veröffentlicht werden. Jeder Empfänger dieser Mitteilung ist aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Jede Verletzung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften dieser oder anderer Länder darstellen.