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CA Immobilien Anlagen AG: Beteiligungsmeldung gem. § 93 Abs. 2 BörseG

Wien, 6.10.2014. Im Zusammenhang mit dem Verkauf des durch UniCredit Bank Austria AG gehaltenen Anteils an der CA Immo wurde die CA Immobilien Anlagen AG am 3.10.2014 gemäß §§ 91 ff BörseG von der UniCredit Bank Austria AG wie folgt informiert:


„UniCredit hält 15.954.887 Stückaktien ohne Nennwert („Stückaktien“) und vier (4) Stück auf Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennwert mit den Nummern 001 bis 004, verbrieft in Sammelurkunde Nummer ISIN AT0000641345 („Namensaktien“) (zusammen die „Übertragenen Aktien“), welche gemeinsam ca. 16,35% des Grundkapitals, und somit der Stimmrechte, an der CA Immo repräsentieren.


UniCredit hat mit Aktienkaufvertrag vom 2.10.2014 die Übertragenen Aktien an die O1 Group Limited, mit der Geschäftsanschrift Arch. Makariou III, 155 Proteas House, 5. Stock, 3026, Limassol, Zypern („O1“) zur Gänze verkauft. Sofern es zum Closing kommt, das unter üblichen aufschiebenden Bedingungen, wie etwa kartellrechtlichen Genehmigungen, steht, werden die Stimmrechtsschwellen von 4%, 5%, 10% und 15% unterschritten und wird der Stimmrechtsanteil der UniCredit 0% (0 Stimmrechte) betragen.“


Weiters teilte die O1 Group Limited, Zypern („O1“), am 6.10.2014 für sich und die im nächsten Absatz genannten juristischen und natürlichen Personen in Bezug auf die Emittentin CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien (die „Emittentin”), und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen Aktien (ISIN AT0000641352) („Inhaberaktien“) gemäß § 92a Abs. 1 iVm §§ 91 ff BörseG wie folgt mit:


„O1 wird über ihre 100%ige Aktionärin Velessa Investments Inc., British Virgin Islands, von deren 100%igen Gesellschafterin Mallorn Limited, Cayman Islands, kontrolliert. Mallorn Limited wird ihrerseits von MaplesFS Limited, Cayman Islands, als Trustee des Mints Family Trust, Cayman Islands („MFT“), kontrolliert, welcher Herrn Boris Mints, Russland, gemäß § 92 BörseG zurechenbar sein könnte.


O1 schloss am 2.10.2014 einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 15.954.887 Inhaberaktien sowie 4 auf Namen lautende Stammaktien (ISIN AT0000641345) (die „Namensaktien“ gemeinsam mit den Inhaberaktien die „Stammaktien“), dies entspricht rd. 16,35% des stimmberechtigten Grundkapitals der Emittentin. Dieser Erwerb steht unter aufschiebenden Bedingungen (unter anderem Zulässigkeit des Erwerbs nach österreichischem Zusammenschlussrecht).


Per 2.10.2014 hat O1 sohin Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs. 1 BörseG auf insgesamt 15.954.891 Stammaktien erworben, dies entspricht rd. 16,35% der Stimmrechte der Emittentin. Gemäß § 92 BörseG sind diese Finanzinstrumente Velessa Investments Inc., Mallorn Limited, MaplesFS Limited und MFT sowie allenfalls Herrn Boris Mints zurechenbar.


Damit haben O1 und die zuvor genannten Personen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs. 1 BörseG auf Stammaktien der Emittentin die Schwellen von 4%, 5%, 10% und 15% per 2.10.2014 erreicht und überschritten.“

 


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CA Immobilien Anlagen AG

Claudia Höbart
Tel.: +43 1532 590 7502
Email: claudia.hoebart@caimmo.com
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