Hauptversammlung 2020


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die am 25. August 2020 stattfindende Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 58/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als „virtuelle Hauptversammlung“ durchgeführt.

Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 25. August 2020 grundsätzlich Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Details hierzu finden Sie in der Einberufung.

Der Vorstand bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

Die Hauptversammlung wurde vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. 

 

 

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