Außerordentliche Hauptversammlung 2021


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer wie bereits im vergangenen Jahr die gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die am 30. November 2021 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als „virtuelle Hauptversammlung“ durchgeführt.

 

Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der außerordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 30. November 2021 grundsätzlich Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Details zur Durchführung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte finden Sie in der Einberufung.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 30. November 2021, ab 9:00 Uhr (Wiener Zeit) unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.caimmo.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.

Der Vorstand bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

Die a.o. Hauptversammlung wurde vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.