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Widerruf der Bekanntmachung über Änderung des Stimmrechtsanteils der Deutsche Bank AG

Gemäß § 93 Abs. 2 BörseG gibt CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft bekannt, dass die Deutsche Bank AG ihre Meldung vom 14. Februar 2014 bezüglich der Überschreitung der 5%-Schwelle in CA Immobilien Anlagen AG, die seitens der Gesellschaft am 18. Februar 2014 veröffentlicht wurde, widerrufen hat. Ursache hierfür war eine unvollständige Erfassung von Intraday-Handelsbewegungen.   

Per 12. Februar 2014 liegt der Anteil der Stimmrechte der Deutsche Bank AG unter der 4%-Schwelle und ist demnach gemäß §§ 91 und 91a BörseG nicht berichtspflichtig. 

 

Rückfragehinweis:
CA Immobilien Anlagen AG

Mag. Christoph Thurnberger
Tel.: +43/1/532 59 07-504 

Mag. Claudia Hainz
Tel.: +43/1/532 59 07-502