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CA Immo beabsichtigt eine Unternehmensanleihe mit Benchmark-Volumen zu begeben

CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft beabsichtigt eine Unternehmensanleihe mit Benchmark-Volumen zu begeben und bestimmte seiner ausstehenden Unternehmensanleihen zurückzukaufen

Die in dieser ad hoc Mitteilung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe, direkt oder indirekt, in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („USA“), Australien(s), Kanada(s), Japan(s), dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Singapur(s), Belgien(s), Frankreich(s), Italien(s) oder anderen Ländern, in denen die Veröffentlichung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, bestimmt.

Wien, 16.01.2020. Die börsennotierte CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“), mit der Geschäftsanschrift Mechelgasse 1, 1030 Wien (Bloomberg: CAI AV, Reuters: CAIV.VI; ISIN: AT0000641352; Moody‘s Rating: Baa2, stabil) hat J.P. Morgan als Sole Global Coordinator, und Erste Group, J.P. Morgan und Morgan Stanley als Joint Bookrunner mit der Absicht mandatiert, vorbehaltlich der Marktbedingungen, eine erste EUR RegS Inhaber fix-verzinsliche nicht nachrangige unbesicherte Benchmark-Schuldverschreibung mit einer Laufzeit von sieben Jahren zu begeben. Der endgültige Zulassungsprospekt wird, sobald veröffentlicht, auf der Webseite der Gesellschaft (https://www.caimmo.com) verfügbar sein.

Gleichzeitig hat die Gesellschaft beschlossen, die Inhaber ihrer nachstehend angeführten ausstehenden Schuldverschreibungen einzuladen, der Gesellschaft Angebote zum Rückkauf der ausstehenden Schuldverschreibungen gegen Barzahlung zu unterbreiten.

 

Emissionsbezeichnung     ISIN     Rückkaufkurs (zuzüglich Stückzinsen)
EUR 140.000.000 1,875 % Anleihe 2016-2021   AT0000A1LJH1    102,55%
EUR 175.000.000 2,750 % Anleihe 2015-2022AT0000A1CB33    105,10%
EUR 150.000.000 2,750 % Anleihe 2016-2023  AT0000A1JVU3    107,10%

Die Gesellschaft beabsichtigt aus heutiger Sicht, zum Rückkauf angebotene Schuldverschreibungen bis zu einem maximalen gesamten Nominalbetrag von EUR 60 Millionen zu erwerben, behält sich jedoch eine Erhöhung dieser Grenze vor.

Die Einladung zur Abgabe von Rückkaufangeboten erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen wie in einem Rückkauf-Memorandum dargestellt, das während der Einladungsfrist, die voraussichtlich vom 17. bis zum 31. Jänner 2020, 15:00 MEZ offen sein wird, auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar ist. Das Rückkauf-Memorandum ist auch bei Erste Group Bank AG als Tender Agent erhältlich. Rückkaufangebote können nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft aus jeglichem Grund abgelehnt werden, und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung bekannt zu geben oder diese zu rechtfertigen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Begebung der Schuldverschreibungen insbesondere für weiteres Wachstum und die Optimierung des Fremdkapitals, die Finanzierung von allfälligen Bar-Rückkaufangeboten der Inhaber oben angeführter ausstehender Schuldverschreibungen und für andere allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Der erwartete Nettoerlös ist vor allem für die Finanzierung und Refinanzierung von Immobilien, einschließlich zukünftiger Akquisitionen und Entwicklungsprojekte der Gesellschaft, vorgesehen.

Hinweis: Diese ad hoc Mitteilung ist eine Pflichtmitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung). Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft noch eine Einladung an Inhaber der ausstehenden Schuldverschreibungen, der Gesellschaft Rückkaufangebote zu unterbreiten, dar und ist weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe oder Verteilung in die bzw. innerhalb der USA, nach bzw. innerhalb Australien(s), Kanada(s), Japan(s), dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Singapur(s), Belgien(s), Frankreich(s) oder Italien(s) bestimmt.

Die Verbreitung dieser ad hoc Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen, auf das in dieser ad hoc Mitteilung Bezug genommen wird, können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die diese ad hoc Mitteilung lesen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung solcher Beschränkung kann eine Verletzung der Wertpapiergesetzte solcher Jurisdiktionen darstellen.
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