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CA Immobilien Anlagen AG: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch Starwood

Wien, 22.03.2018. Die SOF-11 Starlight 10 EUR S.àr.l., Luxemburg ("Bieterin"), eine indirekte 100% Tochtergesellschaft von SOF-11 International, SCSp, Teil einer Gruppe von Gesellschaften bekannt als Starwood Global Opportunity Fund XI und Konzerngesellschaft der Starwood Capital Group ("Starwood"), gab heute gemäß § 5 Abs 3 Übernahmegesetz ("ÜbG") folgendes bekannt:

Am 22. März 2018 hat sich die Bieterin dazu entschlossen, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 4 ff ÜbG an die Aktionäre der CA Immobilien Anlagen AG ("CA Immo") zu stellen.

Das Übernahmeangebot an die Aktionäre der CA Immo richtet sich auf den Erwerb von bis zu 25.690.167 Stück Inhaberaktien der CA Immo (ISIN AT0000641352). Das entspricht einem Anteil von bis zu 26,00% der ausgegebenen Inhaberaktien der CA Immo.

Den Aktionären der CA Immo wird ein Angebotspreis je CA Immo Aktie von EUR 27,50 angeboten. Der Angebotspreis je CA Immo Aktie versteht sich cum Dividende. Das bedeutet, dass der Angebotspreis je CA Immo Aktie um den Betrag einer allfälligen, zwischen Bekanntmachung dieses Übernahmeangebots für CA Immo und der Abwicklung dieses Übernahmeangebots für CA Immo erklärten Dividende je CA Immo Aktie reduziert wird, sofern die Abwicklung dieses Übernahmeangebots für CA Immo nach dem für die CA Immo relevanten Dividendenstichtag stattfindet.

Der Vollzug des Übernahmeangebots für die CA Immo wird folgenden Angebotsbedingungen unterliegen:

i.Fusionskontrollrechtliche Freigaben;
ii.Keine wesentlichen nachteiligen Änderungen bei CA Immo einschließlich insbesondere Verschmelzung, Spaltung oder Abspaltung; und
iii.Keine Zustimmung des Vorstands der CA Immo zur Übertragung der vier vinkulierten Namensaktien.

Die Angebotsunterlage wird die Details der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebotsbedingungen enthalten.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften erfolgen.

Mit diesem Übernahmeangebot strebt die Bieterin keine Komplettübernahme von CA Immo an. CA Immo soll auch nach Abschluss des Übernahmeangebots weiterhin an der Wiener Börse notiert bleiben.

UBS agiert als beratende Bank der Bieterin. Schönherr Rechtsanwälte GmbH ist österreichischer Rechtsberater der Bieterin und Zustellbevollmächtigter gegenüber der Übernahmekommission.