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CA Immo beschließt weiteren Aktienrückkauf

Wien, 8.1.2016. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rd. 1% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,00 EUR je Aktie. 

Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 13. Januar 2016 und endet spätestens am 7. Oktober 2016. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden zwei Millionen eigene Aktien gehalten.

Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter: www.caimmo.com/deu/investor_relations/aktienrueckkauf/


Details zum Aktienrückkaufprogramm 

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:

8. Mai 2014

 

Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:

30. Mai 2014

über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm
§ 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung

 

Beginn und voraussichtliche Dauer:

frühestens am 13. Januar 2016 bis 7. Oktober 2016

Aktiengattung:

Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)

Beabsichtigtes Volumen:

bis zu 1.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 1% des Grundkapital der Gesellschaft)

 

Gegenwert:

Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

 

Art des Rückerwerbs:

Erwerb über die Börse

 

Zweck des Rückerwerbs:

Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.

 

Auswirkungen auf die Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG:

Keine

 

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG (http://www.caimmo.com/deu/investor_relations/aktienrueckkauf/) veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo-Aktien anzunehmen.