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Ad-hoc-Meldung 28.12.2007
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der deutschen Vivico-Gruppe, bestehend aus der Vivico Real Estate GmbH und deren Tochtergesellschaften, haben die Amtsparteien im österreichischen Zusammenschlussverfahren Prüfungsverzichtserklärungen abgegeben und die Einwilligung der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 65 Bundeshaushaltsordnung wurde erteilt. Durch den Eintritt dieser aufschiebenden Bedingungen ist der Erwerb der Vivico-Gruppe durch die CA Immo-Gruppe rechtswirksam geworden.
Freitag, 28. Dezember 2007 18:30