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CA Immobilien Anlagen AG begibt Wandelschuldverschreibungen
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN STAATEN, IN DENEN ANGEBOTE ODER VERKÄUFE AUFGRUND GELTENDEN RECHTS UNZULÄSSIG WÄREN.
Das Emissionsvolumen beträgt 200 Mio. EUR. CA Immo beabsichtigt, den Nettoemissionserlös für die Optimierung ihrer Finanzstruktur sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.Der erwartete Nettoemissionserlös ist teilweise für die vorzeitige Rückzahlung von projektfinanzierten Bankkrediten in CEE, unabhängig davon, ob diese fällig sind oder nicht, bzw. als Ersatz für geplante ankenfinanzierungen vorgesehen. Die Rückzahlung bestehender Finanzierungen kann auch Finanzierungsverträge zwischen den gemeinsamen Bookrunners und der Gesellschaft beinhalten. Der verbleibende Nettoemissionserlös soll für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwendet werden.
Die Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7,5 Jahren haben. Der halbjährlich zahlbare Coupon wird voraussichtlich 0,50% - 1,00 % p.a. betragen. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages begeben und werden, sofern keine vorzeitige Wandlung oder Rückzahlung erfolgt, zum Laufzeitende zu 100 % des Nennbetrages getilgt. Bei Wandlung hat die Gesellschaft die Möglichkeit, die Tilgung durch Zurverfügungstellung von Aktien der Gesellschaft, durch Zahlung oder durch eine Kombination der beiden letztgenannten Varianten durchzuführen. Zum Laufzeitende hat die Gesellschaft das Recht, die Wandelschuldverschreibungen durch Zurverfügungstellung von Aktien der Gesellschaft, durch Zahlung oder durch eine Kombination der beiden letztgenannten Varianten einzulösen. Die Wandelschuldverschreibungen können von CA Immo jederzeit (i) nach dem 25. Oktober 2022, sofern der Aktienpreis der CA Immo-Aktien (über einen bestimmten Zeitraum) 150% des anwendbaren Wandlungspreises entspricht oder diesen Schwellenwert übersteigt, oder (ii) wenn 20% oder weniger des Nennbetrags der Wandelschuldverschreibung noch ausständig sind, gekündigt werden.
Der Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Wandlungsprämie zwischen 25,0 % und 30,0 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der CA Immo-Aktien an der Wiener Börse am Einführungstag festgesetzt.
Die Wandelschuldverschreibungen werden in einem beschleunigten Platzierungsverfahren angeboten und ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans angeboten. Ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen findet nicht statt. Die Preisfestsetzung erfolgt voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages, Valuta ist voraussichtlich am oder um den 4. Oktober 2017. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausgabetag einen Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen auf dem Dritten Markt der Wiener Börse zu stellen.
WICHTIGER HINWEIS
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN STAATEN, IN DENEN ANGEBOTE ODER VERKÄUFE AUFGRUND GELTENDEN RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE.
Diese Mitteilung dient lediglich als Information und enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es kein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Schuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass die Emittentin der Schuldverschreibungen einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder einreichen müssten.
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Das Angebot, auf welches sich diese Mitteilung bezieht, ist, sofern es in einem Mitgliedstaat der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EEA), welches die Prospektrichtlinie implementiert hat, gemacht wurde, lediglich an Personen adressiert und an diese gerichtet, die als "qualifizierte Investoren" wie in der Prospektrichtlinie definiert, verstanden werden. Für diese Zwecke bedeutet "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EC (und Änderungen dazu, inklusive der Richtlinie 2010/73/EU).
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Die Wandelschuldverschreibungen richten sich innerhalb der EEA nicht an Kleinanleger und dürfen an diese weder verkauft oder anderwärtig angeboten werden. Kleinanleger im Sinne dieser Bestimmung meint jede Person die (i) ein Kleinanleger im Sinne des Art 4 (1) lit. 11 der Richtlinie 2014/65/EU ("MIFID" II") oder (ii) ein Konsument im Sinne der Richtlinie 2002/92/EC ("IMD"), der nicht als professioneller Anleger im Sinne des Art 4(1) lit. 10 MIFID II zu qualifizieren ist oder (iii) kein qualifizierter Investor im Sinne der Prospektrichtlinie ist.