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CA Immo startet neues Aktienrückkaufprogramm

Wien, 03.05.2022. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 34. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen („Ermächtigung“). Das Volumen beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rund 1% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft). Das Aktienrückkaufprogramm sieht den Erwerb von Aktien über die Börse vor. Die Bedingungen für diese Käufe richten sich nach der Ermächtigung. Insbesondere hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 9. Mai 2022 und endet spätestens am
9. November 2022. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden rund 5,8 Millionen Stück eigene Aktien gehalten.

Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:

http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/

 

Details zum Aktienrückkaufprogramm
 

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:

 

Tag des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:

6. Mai 2021

 

Tag und Veröffentlichung des
Ermächtigungsbeschlusses:

7. Mai 2021

über ein Informationsverbreitungssystem gemäß
§ 1 Z 22 in Verbindung mit § 119 Abs 7 BörseG 2018

 

Beginn und voraussichtliche Dauer:

Frühestens am 9. Mai 2022 bis 9. November 2022

 

Aktiengattung:

 

Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)

 

Beabsichtigtes Volumen:

Bis zu 1.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 0,94% des Grundkapitals der Gesellschaft).

 

Gegenwert:

Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

 

Art des Rückerwerbs:

Erwerb über die Börse.

 

Zweck des Rückerwerbs:

Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.

 

Auswirkungen auf die Börsezulassung
der CA Immobilien Anlagen AG:

Keine

 

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der
CA Immobilien Anlagen AG veröffentlicht.

(http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/)

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo - Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo - Aktien anzunehmen.