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CA Immo startet neues Aktienrückkaufprogramm
Wien, 11.11.2024. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 36. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2023 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen („Ermächtigung“). Das Volumen beläuft sich auf 1.869.606 Stück Aktien (dies entspricht rund 1,76% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft). Das Aktienrückkaufprogramm sieht den Erwerb von Aktien über die Börse vor. Die Bedingungen für diese Käufe richten sich nach der Ermächtigung. Insbesondere hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der maximale Gegenwert soll nicht höher sein als der jeweils zuletzt veröffentlichte IFRS NAV je Aktie.
Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 28. November 2024 und endet spätestens am 03. November 2025. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Ein generelles wesentliches Ziel ist die Steigerung des Shareholder Value. Derzeit werden rund 8,78 Millionen Stück eigene Aktien gehalten, dies entspricht rund 8,24% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft.
Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/
Details zum Aktienrückkaufprogramm
Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: | 4. Mai 2023
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Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: | 4. Mai 2023 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß
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Beginn und voraussichtliche Dauer: | Frühestens am 28. November 2024 bis längstens 03. November 2025 |
Aktiengattung: |
Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
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Beabsichtigtes Volumen: | Bis zu 1.869.606 Stück Aktien (dies entspricht rund 1,76% des Grundkapitals der Gesellschaft).
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Gegenwert: | Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der maximale Gegenwert soll nicht höher sein als der jeweils zuletzt veröffentlichte IFRS NAV je Aktie.
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Art des Rückerwerbs: | Erwerb über die Börse.
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Zweck des Rückerwerbs: | Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Ein generelles wesentliches Ziel ist die Steigerung des Shareholder Value.
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Auswirkungen auf die Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG: | Keine |
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG veröffentlicht.
(http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/)
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo - Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo - Aktien anzunehmen.