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Bestätigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Nicht-Verjährung der „BUWOG“ Klage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten

Der Oberste Gerichtshof hat entsprechend der Erwartungen von CA Immo die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Wien bestätigt, wonach die seitens der Gesellschaft geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Fall „BUWOG“ (Teilklage mit einem Streitwert von 1 Mio. EUR) nicht verjährt sind. Die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien eingebrachten Revisionen der Republik Österreich und des Landes Kärnten wurden daher mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen. Diese Entscheidung klärt somit die Rechtsfrage der Verjährung hinsichtlich der Teilklage endgültig zugunsten von CA Immo. Das Verfahren wird nun mit ungewissem Ausgang in erster Instanz fortgeführt, wo über den geltend gemachten Schadenersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach zu entscheiden sein wird.