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Ad-Hoc-Meldung 09.07.2008

CA Immobilien  Anlagen  AG kündigt Aktienrückkauf an

CA Immobilien Anlagen AG: Veröffentlichung der geplanten Durchführung des Rückerwerbsprogramms eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 AktG

Wien, 9. Juli 2008. In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen AG vom 13. Mai 2008 wurde der Vorstand gem § 65 Abs 1 Ziff 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat nunmehr mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von dieser Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 2.700.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 3,09% des derzeitigen Grundkapitals - über die Wiener Börse rückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2008 erlaubten Zweck, insbesondere zur Schaffung einer Akquisitionswährung für den Kauf von Unternehmen und Liegenschaften sowie für eine Nachfrageverbesserung für die CA Immo Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Das Rückkaufprogramm beginnt am 14. Juli 2008 und endet spätestens am 14. Juli 2009.

Weitere Angaben zum Rückkaufprogramm:

1. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ war der 14. Juni 2008. 

2.Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der CA Immobilien Anlagen AG.

3. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2008 darf der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert nicht niedriger als maximal 20 % unter und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen.

4. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien über die Wiener Börse oder auf eine andere durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2008 gedeckte Art (somit auch außerhalb der Börse) wieder zu veräußern oder die Aktien einzuziehen.

5.  Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien des Emittenten ergeben sich keine.

Die CA Immobilien Anlagen AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der Veröffentlichungs-Verordnung durch die Veröffentlichung von Angaben über die Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG (www.caimmoag.com) zu erfüllen.

Rückfragehinweis:
CA Immobilien Anlagen AG
Florian Nowotny, Leiter Kapitalmarktfinanzierung,
Tel: 532 59 07-518, email: nowotny@caimmoag.com
Susanne Steinböck, Leitung Unternehmenskommunikation
Tel: 532 59 07-533, email: steinboeck@caimmoag.com


Mittwoch, 09. Juli 2008 08:15