Gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu CA Immo oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.
Insbesondere soll das Aufsichtsratsmitglied
- in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der CA Immo oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein;
- zur CA Immo oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des Österreichischen Corporate Governance Kodex führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
- in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der CA Immo oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein;
- nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der CA Immo Aufsichtsratsmitglied ist;
- nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
- kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
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Leitlinien für die Unabhängigkeit.pdf [xx kb]