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CA Immobilien Anlagen AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen

CA Immobilien Anlagen AG („CA Immo“ oder „die Gesellschaft“) gibt die erfolgreiche Platzierung nicht-nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis April 2025 in einem Gesamtnennbetrag von 200 Mio. EUR (die „Wandelschuldverschreibung“) bekannt.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN STAATEN, IN DENEN ANGEBOTE ODER VERKÄUFE AUFGRUND GELTENDEN RECHTS UNZULÄSSIG WÄREN.

Der halbjährlich zahlbare Coupon wird 0,75% p.a. betragen. Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Wandlungsprämie von 27,50% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der CA Immo-Aktien am Emissionstag festgelegt. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages von 100.000 EUR je Schuldverschreibung begeben und werden, sofern keine vorzeitige Wandlung oder Rückzahlung erfolgt, zum Laufzeitende zu 100 % des Nennbetrages getilgt. Bei Wandlung hat die Gesellschaft die Möglichkeit, die Tilgung durch Zurverfügungstellung von Aktien der Gesellschaft, durch Zahlung oder durch eine Kombination der beiden letztgenannten Varianten durchzuführen. Zum Laufzeitende hat die Gesellschaft das Recht, die Wandelschuldverschreibungen durch Zurverfügungstellung von Aktien der Gesellschaft, durch Zahlung oder durch eine Kombination der beiden letztgenannten Varianten einzulösen. Die Wandelschuldverschreibungen können von CA Immo jederzeit (i) nach dem 25. Oktober 2022, sofern der Aktienpreis der CA Immo-Aktien (über einen bestimmten Zeitraum) 150% des anwendbaren Wandlungspreises entspricht oder diesen Schwellenwert übersteigt, oder (ii) wenn 20% oder weniger des Nennbetrags der Wandelschuldverschreibung noch ausständig sind, gekündigt werden.

Die endgültigen Emissionsbedingungen werden voraussichtlich nach Handelsschluss an der Wiener Börse am Einführungstag festgesetzt. 

Die Lieferung gegen Zahlung (Settlement) erfolgt voraussichtlich am oder um den 4. Oktober 2017. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im ungeregelten Dritten Markt (multilaterales Handelssystem) der Wiener Börse innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausgabetag zu beantragen.

J.P. Morgan und UniCredit Bank AG begleiten die Transaktion als gemeinsame Bookrunner.

Wie heute bereits angekündigt beabsichtigt CA Immo, den Nettoerlös der Emission dieser Wandelschuldverschreibungen für die Optimierung der Finanzstruktur sowie für weitere allgemeinen Gesellschaftszwecke zu verwenden. Die erwarteten Nettoerlöse sind Großteils für die vorzeitige Rückführung von projektbezogenen Bankfinanzierungen in CEE, unabhängig von deren Fälligkeit, beziehungsweise zur Substitution von geplanten Bankfinanzierungen vorgesehen. Die Rückführung von Finanzierungen kann gegebenenfalls auch bestehende finanzielle Vereinbarungen zwischen den gemeinsamen Bookrunnern und der Gesellschaft betreffen. Verbleibende Nettoerlöse werden für allgemeine Gesellschaftszwecke genutzt. 

WICHTIGER HINWEIS

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN STAATEN, IN DENEN ANGEBOTE ODER VERKÄUFE AUFGRUND GELTENDEN RECHTS UNZULÄSSIG WÄREN.

Diese Mitteilung dient lediglich als Information und enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es kein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Schuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass die Emittentin der Schuldverschreibungen einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder einreichen müssten.

Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Schuldverschreibungen kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. 

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von den Vereinigten Staaten von Amerika, registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Ein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika würde mittels eines Prospektes durchgeführt werden, der bei der Emittentin oder dem Wertpapierinhaber bezogen werden könnte und detailliert Informationen über die Gesellschaft und die Geschäftsleitung sowie Jahresabschlüsse enthalten würde. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren und den vereinigten Staaten von Amerika. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Verteilung oder Weiterleitung in die vereinigten Staaten von Amerika oder in andere Staaten in denen Angebote und Verkäufe von in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren aufgrund geltenden Rechts verboten sind, erstellt und eine Verteilung der Veröffentlichung zur allgemeinem Verbreitung ist untersagt. Die Schuldverschreibungen werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nicht im Anwendungsbereich der Regulation S des Securities Acts angeboten.

Das Angebot, auf welches sich diese Mitteilung bezieht, ist, sofern es in einem Mitgliedstaat der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EEA), welches die Prospektrichtlinie implementiert hat, gemacht wurde, lediglich an Personen adressiert und an diese gerichtet, die als "qualifizierte Investoren" wie in der Prospektrichtlinie definiert, verstanden werden. Für diese Zwecke bedeutet "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EC (und Änderungen dazu, inklusive der Richtlinie 2010/73/EU). 

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und –Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Die Schuldverschreibungen und jegliches Angebot diese zu kaufen, zu verkaufen oder anderwärtig zu erwerben richtet sich nur an maßgebliche Personen. Personen, bei welchen es sich nicht um eine maßgebliche Person handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.

Die Wandelschuldverschreibungen richten sich innerhalb der EEA nicht an Kleinanleger und dürfen an diese weder verkauft oder anderwärtig angeboten werden. Kleinanleger im Sinne dieser Bestimmung meint jede Person die (i) ein Kleinanleger im Sinne des Art 4 (1) lit. 11 der Richtlinie 2014/65/EU ("MIFID" II") oder (ii) ein Konsument im Sinne der Richtlinie 2002/92/EC ("IMD"), der nicht als professioneller Anleger im Sinne des Art 4(1) lit. 10 MIFID II zu qualifizieren ist oder (iii) kein qualifizierter Investor im Sinne der Prospektrichtlinie ist. 

Weder die gemeinsamen Bookrunner noch deren jeweilige Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder die Frage, ob irgendeine Information in dieser Mitteilung unterlassen wurde) oder irgendeiner anderen Information, gleichgültig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg in Bezug auf die CA Immobilien Anlagen AG, deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf irgendeinen wie auch immer gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit entstanden ist.

Die gemeinsamen Bookrunner handeln im Zusammenhang mit dieser Transaktion ausschließlich für CA Immobilien Anlagen AG. Die gemeinsamen Bookrunner werden keine andere Person als Vertragspartner ansehen. Daher gelten die ihren Vertragspartnern eingeräumten Schutzrechte sowie Beratungen im Zusammenhang mit der Emission, den Inhalten dieser Mitteilung oder jeder weiteren Transaktion, Vereinbarung oder sonstigem Inhalten, die in dieser Mitteilung genannte werden, lediglich zu Gunsten der CA Immobilien Anlagen AG.

Im Zusammenhang mit dem Angebot ist es möglich, dass die gemeinsamen Bookrunner oder mit diesen verbundenen Gesellschaften als Investoren auf eigenen Namen und eigene Rechnung Schuldverschreibungen oder andere Wertpapiere der CA Immobilien Anlagen AG erwerben oder Wertpapiere halten, Die gemeinsamen Bookrunner beabsichtigen nicht, das Ausmaß eines dieser Investition oder Transaktionen bekannt zu geben, sofern sie nicht eine gesetzliche oder regulatorische Verpflichtung diesbezüglich trifft.

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