Für die Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionskassenregelungen, wofür jährlich festgesetzte Beiträge geleistet werden. Zum Vorjahr unverändert wurden in 2011 rund 89 Tsd. € in Form von Beiträgen zu Pensionskassen (beitragsorientierte Zusagen) aufgewendet. Die Höhe der gesetzlichen Abfertigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich (Höhe der Gesamtbezüge, Dienstzugehörigkeit). Sie beträgt maximal einen Gesamtjahresbezug und verfällt bei Kündigung durch den Dienstnehmer. Die Aufwendungen zur Dotierung der Rückstellung für Abfertigungsansprüche (leistungsorientierte Zusagen) betrugen im Geschäftsjahr 2011 50 Tsd. € (2010: 110 Tsd. €). Darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht. An frühere Mitglieder des Vorstands bzw. ihre Hinterbliebenen wurden keine weiteren Zahlungen geleistet.
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