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I. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 3)

 

§ 1

(1)
 Die Aktiengesellschaft führt die Firma "CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft".

(2)
 Der Sitz der Gesellschaft ist Wien.

(3)
 Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.


§ 2

(1)
 Gegenstand des Unternehmens ist im In- und Ausland:

a) Erwerb von bebauten und unbebauten Liegenschaften sowie deren Verwaltung und Verwertung, insbesondere durch Veräußerung, Vermietung (unter Einschluss von Kfz-Stellplätzen) oder Verpachtung, dies alles für eigene Rechnung.
b) Verwaltung eigener, unbebauter oder bebauter Liegenschaften.
c) Vermietung beweglicher Gegenstände.
d) Erwerb, Verwertung und Verwaltung von Beteiligungen bzw. Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand.
e) Abschluss aller sonstigen, den Interessen der Gesellschaft dienenden Geschäfte.

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere die unbefristete Beteiligung an anderen Gesellschaften mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit.


§ 3

Die Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.



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