Verantwortung des Aufsichtsrats
Die Kompetenzen des Aufsichtsrats sind sowohl in der Satzung als auch in der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Geschäftsordnung festgelegt. Die darin definierten Informations- und Berichtspflichten des Vorstands umfassen auch sämtliche Tochtergesellschaften der CA Immo. Über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie die strategische Ausrichtung entscheidet das Gesamtgremium. 2010 traf der Aufsichtsrat in sieben Sitzungen zusammen. Darüber hinaus übt der Aufsichtsrat seine Aufgaben durch drei fachlich qualifizierte Ausschüsse aus. Für Entscheidungen in dringendlichen Angelegenheiten ist das Präsidium des Aufsichtsrats berufen. Über die Arbeitsergebnisse der Ausschüsse sowie des Präsidiums wird dem Aufsichtsrat regelmäßig berichtet.
Ausschüsse
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss der CA Immo ist für die Überwachung des gesamten Rechnungslegungsprozesses verantwortlich und befasst sich vorbereitend für den Gesamtaufsichtsrat mit allen Fragen zum Jahres- und Konzernabschluss, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Lageberichts. Zusätzlich prüft er die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems der CA Immo sowie die Unabhängigkeit und die durch „Peer Reviews“ kontrollierte Qualifikation des Abschlussprüfers. 2010 tagte der Prüfungsausschuss in zwei Sitzungen, um den Jahres- und Konzernabschluss 2009 samt Lageberichte und den Corporate Governance Bericht mit dem Abschlussprüfer und dem Vorstand zu erörtern und zu prüfen (24.3.2010). Weiters wurde das Interne Kontrollsystem und die Umsetzung des Risikomanagements im Unternehmen überprüft. In seiner Sitzung vom 25.8.2010 erörterte der Prüfungsausschuss das Ergebnis zum ersten Halbjahr 2010. Es gab in keiner Sitzung Anlass zur Beanstandung. In Anlehnung an den Kodex gelten alle Mitglieder des Prüfungsausschusses aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihren Erfahrungen als ausgewiesene Finanzexperten.
Investitionsausschuss
Investitionen und Maßnahmen mit einem Höchstvolumen von bis zu 75 Mio. € können grundsätzlich durch den Investitionsausschuss genehmigt werden; weiterreichende Angelegenheiten sind jedoch dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten. Darüber hinaus hat der Investitionsausschuss, gemeinsam mit dem Vorstand und gegebenenfalls auch mit Sachverständigen, grundlegende (Investitions-) Entscheidungen vorzubereiten, die in weiterer Folge im Gesamtaufsichtsrat zu treffen sind. 2010 traf der Investitionsausschuss in zwei Sitzungen zusammen, die jeweils die Aufbereitung und Prüfung des Erwerbs der Europolis zwecks anschließender Beschlussfassung durch den Gesamtaufsichtsrat zum Gegenstand hatten.
Vergütungs- und Nominierungsausschuss
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss ist für alle Vorstandsangelegenheiten, insbesondere dessen Nachfolgeplanung, zuständig. Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt dabei unter Bedachtnahme auf die Unternehmensausrichtung, die Unternehmenslage sowie auf Grundlage eines definierten Besetzungsverfahrens. 2010 tagte der Vergütungs- und Nominierungsausschuss einmal, um das LTI-Programm für den Vorstand und Mitarbeiter der ersten Managementebene final zu definieren. Einzelheiten hierzu finden Sie im Vergütungsbericht. Weiters unterbreitet der Nominierungsausschuss (oder der Gesamtaufsichtsrat) der Hauptversammlung unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Qualifikation sowie Diversifikation des Aufsichtsrats Vorschläge zur Besetzung frei werdender Aufsichtsratsmandate.
Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrates, einer seiner Stellvertreter und ein weiteres Aufsichtsratsmitglied angehören, kann mit dem Vergütungs- und/oder Nominierungsausschuss ident sein. Er entscheidet bei zustimmungspflichtigen Geschäften, wenn durch die mit der Einberufung einer Aufsichtsratssitzung verbundene Verzögerung der Gesellschaft ein erheblicher Vermögensnachteil droht.
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