Die Organe der CA Immo


Die Gesellschaft hat eine zweiteilige Führungs- und Aufsichtsstruktur, bestehend aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für eine maximale Amtsdauer von fünf Jahren. Der Aufsichtsrat kann jedoch aus erheblichen Gründen (z.B. Pflichtverletzung oder Ausspruch des Misstrauensantrags durch die Hauptversammlung) den vorzeitigen Rücktritt von Vorständen verlangen.

Der Vorstand ist allein für die Führung der Gesellschaft verantwortlich (alleinige Geschäftsführungsbefugnis und Weisungsfreiheit). Bestimmte, gesetzlich festgelegte Geschäfte erfordern die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus können bestimmte Maßnahmen des Vorstands durch Satzung oder Geschäftsordnungen von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht werden.  

Der Vorstand — oder im Fall genehmigungspflichtiger Geschäfte auch der Aufsichtsrat — kann der Hauptversammlung Anträge zur Genehmigung vorlegen; dies ist normalerweise jedoch nur bei grundlegenden Umstrukturierungsmaßnahmen (wie z.B. der Veräußerung wesentlicher Unternehmensbereiche) üblich.